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Leihmutterschaft in Österreich: Verboten, aber nicht verhindert

Aktualisiert am 27. Juli 2026: Ergänzt um den Fall Jens Spahn.

32 Milliarden US-Dollar. So viel setzt die globale Leihmutterschaftsindustrie 2026 um (Research Nester, 2025). Jedes Jahr wachsen die Zahlen um knapp 25 Prozent.

Gleichzeitig fordern Medizinerinnen, Kinderrechtsexperten und Juristinnen aus 75 Ländern ein weltweites Verbot. In Österreich ist die Praxis illegal. Trotzdem kommen Paare mit österreichischem Pass über den Umweg Ausland an eine Leihmutter.

Wie passt das zusammen? Und was bedeutet das für Paare, die sich ein Kind wünschen – denen aber die Zeit davonläuft?

Auf dieser Seite:

Was ist Leihmutterschaft? Formen und Abgrenzung

Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau ein Kind für andere austrägt und es nach der Geburt an die Wunscheltern übergibt. Man unterscheidet gestationelle (Leihmutter genetisch nicht verwandt) und traditionelle Leihmutterschaft (Leihmutter stellt auch die Eizelle) sowie kommerzielle und altruistische Formen.

Eine Frau trägt ein Kind aus und übergibt es nach der Geburt an die Auftraggeber. Klingt simpel. Ist es nicht.
Beim gestationellen Modell – dem heute gängigen Verfahren – stammt der Embryo aus den Keimzellen der Wunscheltern oder externer Spender. Die austragende Frau hat genetisch nichts mit dem Kind zu tun.
Beim traditionellen Modell stellt die Leihmutter zusätzlich ihre Eizelle bereit. Sie ist biologische Mutter und Gebärende in einer Person. Dieses Modell kommt seltener vor, hat aber drastischere rechtliche und psychologische Konsequenzen.

Kommerziell oder altruistisch? In der Theorie eine klare Grenze. In der Praxis fließen auch bei der altruistischen Variante hohe Summen über Anwaltshonorare, Klinikkosten und Vermittlungsgebühren. Die Autorin Eva Maria Bachinger spricht deshalb von einer Illusion des Altruismus (Bachinger: Kind auf Bestellung, 2015).

Rechtslage in Österreich 2026: Verboten, aber durchlässig

Leihmutterschaft ist in Österreich verboten. Das Verbot ergibt sich aus § 143 ABGB (Mutter ist, wer gebärt) und dem Fortpflanzungsmedizingesetz. In der Praxis lässt es sich durch Inanspruchnahme im Ausland umgehen – die Elternschaft wird in Österreich anerkannt.

In Österreich ist Leihmutterschaft verboten. Punkt.
Allerdings steht dieses Verbot auf wackligen Beinen. Es gibt kein eigenes Verbotsgesetz. Die Unzulässigkeit ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Normen: § 143 ABGB legt fest, dass Mutter ist, wer das Kind zur Welt bringt. §§ 2 und 3 des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) schränken den Einsatz fremder Eizellen so weit ein, dass eine Leihmutterschaft im Inland faktisch nicht möglich ist.
Das BMEIA betont: Diese Zuordnung gilt unabhängig davon, in welchem Land die Befruchtung stattfand.
Die Schwachstelle liegt an der Grenze. Paare mit österreichischem Pass beauftragen eine Leihmutter in der Ukraine, in Georgien oder in Kalifornien. Erkennt das dortige Recht die Wunschmutter als Mutter an, wird das im österreichischen Personenstandsregister übernommen. Das Neugeborene erhält automatisch die Staatsbürgerschaft (Erlebach/Barth: Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts, Linde Verlag 2015).

Juristisch formuliert: Das inländische Verbot endet an der Landesgrenze. Organisationen wie Aktion Leben und die Bürgerinitiative Stoppt Leihmutterschaft drängen deshalb darauf, das Verbot im Verfassungsrang abzusichern.

Arztzitat - Dr. Mathias Brunbauer

Dr. Mathias Brunbauer,
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, WUNSCHKIND Klinik Wien

„Als Reproduktionsmediziner und dreifacher Vater erlebe ich täglich, wie belastend ein unerfüllter Kinderwunsch für Paare ist. Umso wichtiger, dass wir in Österreich innerhalb eines klaren Rahmens arbeiten. Die Kinderwunschmedizin bietet Behandlungen – von IVF über ICSI bis zur Eizellspende –, die es vielen Paaren ermöglichen, ihren Traum vom eigenen Kind zu verwirklichen. Ohne dass die Würde anderer Menschen in Frage gestellt wird.“

Der Fall Spahn: Wenn das Verbot an der Grenze endet

Im Juli 2026 wurde der deutsche CDU-Politiker Jens Spahn mit seinem Ehemann Vater eines Sohnes, der in den USA von einer Leihmutter ausgetragen wurde. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der Fall löste eine bundesweite Debatte aus und führte zu Spahns Rücktritt als Unionsfraktionsvorsitzender.

Was in Österreich rechtlich gilt, lässt sich am deutschen Nachbarfall in Echtzeit beobachten.

Jens Spahn, damals Vorsitzender der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, und sein Ehemann Daniel Funke machten im Juli 2026 öffentlich, Eltern geworden zu sein. Das Kind wurde in den USA von einer Leihmutter ausgetragen (NZZ, 07/2026). In Deutschland ist diese Praxis verboten — ein im Ausland auf diesem Weg geborenes Kind darf aber nach Deutschland gebracht und dort großgezogen werden.

Genau diese Kombination macht den Fall politisch brisant: Verbot im Inland, Ausweichmöglichkeit im Ausland.

Zusätzlichen Zündstoff bekam die Sache durch die Vorgeschichte. Spahn hatte sich 2020 selbst gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, seine Partei bekräftigte das Verbot zuletzt auf dem Parteitag im Februar 2026 — begründet mit dem Schutz von Frauen vor Ausbeutung. Kritikerinnen wie die Publizistin Alice Schwarzer warfen ihm daraufhin Doppelmoral vor; Schwarzer sagte gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur, Menschen seien keine Ware (20 Minuten, 07/2026). Befürworter hielten dagegen, dass das geltende Recht Betroffene faktisch ins Ausland dränge.

Am 18. Juli 2026 trat Spahn als Fraktionsvorsitzender zurück (ZDF, 07/2026).

Für Betroffene in Österreich ist weniger die Personalie relevant als der strukturelle Befund dahinter: Ein nationales Verbot beendet die Praxis nicht — es verlagert sie in andere Rechtsräume und macht sie zur Frage des Einkommens. Wer die Reise, die Klinik und die Anwälte bezahlen kann, umgeht das Verbot. Wer nicht, bleibt davon betroffen.

Umso wichtiger ist es, die drei Ebenen sauber zu trennen: die rechtlichen Rahmenbedingungen im eigenen Land, die ethischen Argumente beider Seiten und die internationalen Unterschiede. Die folgenden Abschnitte gehen genau diesen Weg.

Globaler Rechtsvergleich: Wo ist Leihmutterschaft erlaubt?

Leihmutterschaft ist in den meisten EU-Ländern verboten, darunter Österreich, Deutschland und Frankreich. Altruistisch erlaubt ist sie in Großbritannien, Kanada und Griechenland. Kommerziell legal ist sie in der Ukraine, Georgien und Teilen der USA.

Die Gesetzeslage im Überblick (Wissenschaftliche Dienste Bundestag: WD 9-039/18):

  • Komplett verboten: Österreich, Deutschland, Frankreich, Spanien, Schweiz, Norwegen, Dänemark, Polen, Slowenien. Italien stufte 2024 die Praxis als Straftat mit universellem Geltungsanspruch ein – verfolgt wird auch, wer sie im Ausland nutzt.
  • Altruistisch erlaubt (keine kommerzielle Vergütung): Großbritannien, Belgien, Niederlande, Griechenland, Portugal, Kanada, Australien.
  • Kommerziell legal: Ukraine, Georgien, einzelne US-Bundesstaaten (v. a. Kalifornien, Florida). In den USA fehlt eine bundeseinheitliche Regelung – die Gesetze variieren drastisch.

Das Ergebnis: ein regulatorisches Flickwerk, das einen wachsenden Reproduktionstourismus antreibt. Wunscheltern aus Verbotsstaaten weichen gezielt in Länder mit liberaler Gesetzgebung aus.

Was kostet eine Leihmutterschaft? Zahlen, die man kennen muss

Leihmutterschaft kostet in den USA 100.000–200.000 USD, in Griechenland 60.000–100.000 EUR, in der Ukraine 37.500–80.000 EUR und in Kanada 80.000–130.000 CAD. Die Leihmutter selbst erhält laut UNO-Bericht nur 10–27,5 % der Gesamtsumme – der Rest fließt an Agenturen, Kliniken und Anwälte.

Die Spanne ist gewaltig. In den USA: 100.000 bis 200.000 US-Dollar (Kurier, 15.03.2026). In Griechenland – wo nur die altruistische Form erlaubt ist – liegen die Gesamtprogrammkosten bei 60.000 bis 100.000 Euro (GestLife, 2025; Leihmutterschaft-Zentrum, 02/2026). In der Ukraine: 37.500 bis 80.000 Euro für Programme mit Geburtsgarantie (Leihmutterschaft-Zentrum, 02/2026). In Kanada: 80.000 bis 130.000 CAD Gesamtkosten, umgerechnet rund 55.000 bis 90.000 Euro (The Surrogacy Insider, 2025; NewLife Fertility, 2026). Die Leihmutter selbst erhält in allen Ländern nur einen Bruchteil dieser Summen.

Wer bekommt das Geld? Laut UNO-Bericht der Sonderberichterstatterin für den Verkauf von Kindern erhält die Frau, die das Kind neun Monate austrägt, lediglich 10 bis 27,5 Prozent der Gesamtsumme. Der Löwenanteil fließt an Agenturen, Kliniken und Koordinatoren (FSSPX: UNO-Bericht, 2025).

Das Missverhältnis wird noch gravierender, wenn man berücksichtigt, woher die meisten Leihmütter kommen: aus wirtschaftlich prekären Verhältnissen in Osteuropa, Südasien oder Lateinamerika. Ihre Verhandlungsposition gegenüber internationalen Agenturen? Praktisch nicht vorhanden.

Prominente, Milliarden-Markt und der Normalisierungseffekt

Paris Hilton: zwei Kinder via Leihmutter. Kim Kardashian: zwei von vier. Nicole Kidman, Cameron Diaz, Michelle Williams, Lily Allen – die Liste wird länger.
In den Medien: glückliche Familien, erfüllte Träume, zeitgemäße Familienplanung. Die Perspektive der austragenden Frauen und betroffenen Kinder? Kommt in dieser Erzählung nicht vor.
Der Markt dahinter: 2025 rund 26,5 Milliarden US-Dollar weltweit. Für 2035 prognostiziert Research Nester über 238 Milliarden – knapp 25 Prozent jährliches Wachstum. Nordamerika vereint bereits über ein Drittel des globalen Marktes.
Auf internationalen Messen wie der „Wish for a Baby“ werden Leihmutterschaftsprogramme offen beworben – selbst in Deutschland, wo die Praxis illegal ist. Am 6. März 2026 fand nur wenige Meter entfernt in der Berliner Bundespressekonferenz ein Fachkongress gegen genau diese Praxis statt (ALfA: Kinder und Kommerz, 2026).

Olivia Maurel: Wenn ein Bestellkind das Schweigen bricht

35 Jahre alt. Französin. Dreifache Mutter. Und selbst in den USA durch eine Leihmutter zur Welt gekommen.
Olivia Maurel ist das bekannteste Gesicht im Kampf gegen Leihmutterschaft. Als Sprecherin der Casablanca-Deklaration vertritt sie über 150 Fachleute aus 75 Ländern – von radikalen Feministinnen bis zu Vertretern des Vatikans.
Aufgewachsen bei einer Frau, der sie äußerlich nicht ähnelte, spürte sie früh: Da stimmt etwas nicht. Ihre Jugend war geprägt von Substanzmissbrauch, schweren psychischen Krisen und Suizidversuchen. Mit 17 stieß sie bei eigenen Recherchen erstmals auf den Begriff Leihmutterschaft. Mit 30 bestätigte ein DNA-Test alles. Dann brachen ihre Eltern den Kontakt ab (Kathpress, 13.03.2026).
Im März 2026 erschien Maurels Autobiografie auf Deutsch: „Wo bist du, Mama? – Die Wahrheit über Leihmutterschaft“ (Verlag Kolek, Wien). Im österreichischen Parlament formulierte sie ihren Kerngedanken: Bei der Adoption heilt man ein Trauma. Bei der Leihmutterschaft plant man es.
Die Trennung von der Geburtsmutter sei kein Unglück, sondern der Vertragsgegenstand.

Ethik, Bindungsforschung und das Recht auf Herkunft

Leihmutterschaft spaltet Ethik und Politik. Befürworter sehen ein Recht auf Familiengründung. Kritiker wie die UN-Sonderberichterstatterin stufen sie als Gewalt gegen Frauen ein. Die Bindungsforschung warnt: Die Trennung von der Geburtsmutter unmittelbar nach der Geburt verursacht Bindungstraumata.

Befürworter argumentieren mit reproduktiver Freiheit: Jeder Mensch soll unabhängig von biologischen Grenzen oder sexueller Orientierung Eltern werden können. Amnesty International hat festgehalten, dass Selbstbestimmung auch die Entscheidung für eine Leihmutterschaft umfassen könne.
Die Gegenseite ist ungewöhnlich breit aufgestellt. Radikale Feministinnen und Vertreter des Vatikans – einig bei diesem Thema. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, stufte Leihmutterschaft als Form körperlicher, psychischer und ökonomischer Gewalt ein. Papst Franziskus verlangte 2024 ein internationales Verbot (Vatican News, 12.01.2024).
Die Bindungsforschung liefert harte Daten. Die Mutter-Kind-Beziehung beginnt bereits im letzten Schwangerschaftsdrittel. Stimme und Herzrhythmus der Schwangeren bilden den einzigen vertrauten Anker für das Neugeborene. Bei Leihmutterschaft wird diese Verbindung bei der Geburt gekappt (Fachkongress Berlin, Kinderpsychiaterin Dr. Anna Kováčová, März 2026).

Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind das Recht, seine Herkunft zu kennen. Bei Leihmutterschaft mit Eizellspende können genetische, austragende und soziale Mutter drei verschiedene Personen sein. Die Frage „Wer bin ich?“ bleibt für viele dieser Kinder unbeantwortet.
Die 2023 gegründete Casablanca-Deklaration (150+ Fachleute, 75 Nationen) und ein aktueller UNO-Bericht fordern ein völkerrechtlich bindendes Verbot aller Formen der Leihmutterschaft (FSSPX, 2025). Im März 2026 sprach Olivia Maurel im österreichischen Parlament, im selben Monat fand der Fachkongress „Kinder und Kommerz“ in Berlin statt. Die Botschaft war einmütig: Konsequentes Handeln, grenzüberschreitend und rechtsverbindlich.

Kinderwunsch erfüllen – ohne Leihmutterschaft

In Österreich stehen Paaren legale Alternativen offen: IVF, ICSI, Eizellspende, Kryokonservierung und Präimplantationsdiagnostik. Der IVF-Fonds übernimmt bis zu 70 % der Kosten von IVF und ICSI. Die Baby-Take-Home-Rate liegt bei rund 38 % pro Transfer.

Der Wunsch nach einem eigenen Kind verdient Respekt. Ohne Wenn und Aber.

Eine differenzierte Betrachtung muss auch jene Fälle einbeziehen, in denen eine Schwangerschaft medizinisch nicht möglich ist. Frauen mit schweren Uterusfehlbildungen – etwa einem rudimentären oder komplett fehlenden Uterus (Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndrom) – oder Frauen, denen nach einem Zervixkarzinom die Gebärmutter operativ entfernt wurde (Zustand nach Hysterektomie), können kein Kind austragen. Für diese Patientinnen ist die Leihmutterschaft im Ausland manchmal der einzige Weg zum biologisch eigenen Kind.
Diese Fälle machen einen kleinen Anteil an den weltweiten Leihmutterschaftsvereinbarungen aus. Sie zeigen aber, dass die Debatte nicht rein schwarz-weiß geführt werden kann. In Österreich bleibt die Leihmutterschaft auch für diese Frauen verboten – die Eizellspende in Kombination mit einer Leihmutter im Ausland ist der Weg, den manche Betroffene wählen. Die rechtliche und ethische Einordnung dieser medizinischen Ausnahmen wird von Fachleuten kontrovers diskutiert.
Gleichzeitig zeigen die Fakten: Leihmutterschaft privilegiert systematisch die Interessen zahlungskräftiger Auftraggeber – auf Kosten verletzlicher Frauen und der psychischen Gesundheit der betroffenen Kinder.

Die gute Nachricht: Die Fortpflanzungsmedizin in Österreich hat enorme Fortschritte gemacht. Konkrete Wege zum Wunschkind – legal und ethisch vertretbar:

  • IVF – künstliche Befruchtung, seit Jahrzehnten bewährt. Baby-Take-Home-Rate: rund 38 % pro Transfer (bei Frauen unter 35 liegt die Ongoing-Pregnancy-Rate – also die Rate ab der 8. Schwangerschaftswoche – bei etwa 50 %)
  • ICSI – ein Spermium wird direkt in die Eizelle injiziert, besonders bei eingeschränkter männlicher Fruchtbarkeit
  • Eizellspende – für Frauen mit erschöpfter Eizellreserve, rund 65 % Schwangerschaftsrate pro Zyklus
  • Kryokonservierung – Einfrieren von Eizellen, Spermien oder Embryonen in flüssigem Stickstoff für spätere Zyklen
  • Präimplantationsdiagnostik – genetische Untersuchung des Embryos vor dem Transfer

IVF- und ICSI-Behandlungen werden in Österreich teilweise vom IVF-Fonds gefördert – bis zu 70 % Kostenübernahme bei Erfüllung der Voraussetzungen. Dazu kommen Adoption und Pflegekindschaft als weitere Wege.

Arztzitat - Dr. Mathias Brunbauer

Dr. Mathias Brunbauer, WUNSCHKIND Klinik Wien

„Ich verstehe den Schmerz, den ungewollte Kinderlosigkeit auslöst – unsere Patientinnen und Patienten teilen ihn jeden Tag mit uns. Viele haben einen langen Leidensweg hinter sich, wenn sie zu uns kommen. Wenn wir gemeinsam die Ursachen abklären und den individuell passenden Behandlungsweg finden, klappt es häufig – mit einer Ongoing-Pregnancy-Rate von rund 40 Prozent pro Transfer. Dafür braucht es keine Leihmutterschaft.“

Sie haben Fragen zu Ihren Möglichkeiten? Die WUNSCHKIND Klinik Dr. Brunbauer berät Sie persönlich und kompetent. Kommen Sie zum Erstgespräch – bringen Sie alle Befunde mit. Tel.: +43 (0)1 402 53 41

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Leihmutterschaft

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind für andere aus und übergibt es nach der Geburt an die Auftraggeber. Beim gängigen gestationellen Modell ist die Leihmutter genetisch nicht mit dem Kind verwandt.

Die Wunscheltern beauftragen eine Agentur, die eine Leihmutter vermittelt. Per IVF wird ein Embryo erzeugt und der Leihmutter eingepflanzt. Nach der Geburt geht das Kind an die Auftraggeber. Ein Vertrag regelt Rechte, Pflichten und Bezahlung.

In den USA 100.000–200.000 US-Dollar, in Griechenland 60.000–100.000 Euro, in der Ukraine 37.500–80.000 Euro, in Kanada 80.000–130.000 CAD. Die Leihmutter erhält laut UNO-Bericht nur 10–27,5 % der Gesamtsumme.

Bei der Eizellspende werden gespendete Eizellen befruchtet und der Wunschmutter eingepflanzt – sie trägt das Kind selbst aus. Bei der Leihmutterschaft übernimmt eine andere Frau Schwangerschaft und Geburt. Eizellspende ist in Österreich legal, Leihmutterschaft nicht.

Die Bindungsforschung warnt vor Traumata durch die Trennung von der Geburtsmutter direkt nach der Entbindung. Betroffene berichten von Identitätskrisen und psychischen Belastungen. Anders als bei Adoption ist die Trennung vertraglich geplant.

Die UN-Sonderberichterstatterin stuft die Praxis als Form körperlicher und ökonomischer Gewalt ein. Ein UNO-Bericht empfiehlt die Abschaffung aller Formen. Kritiker sprechen von modernem Menschenhandel, Befürworter sehen reproduktive Selbstbestimmung.

IVF , ICSI , Eizellspende und Kryokonservierung sind in Österreich legal. Der IVF-Fonds übernimmt bis zu 70 % der Kosten von IVF und ICSI. Dazu kommen Adoption und Pflegekindschaft.

Laut WHO nach einem Jahr regelmäßigem ungeschütztem Verkehr ohne Schwangerschaft. Ab 38 Jahren bereits nach sechs Monaten. Je früher die Abklärung, desto besser die Chancen. Jeder Monat zählt.

Über den Autor

Dr. Mathias Brunbauer
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe | Ärztlicher Leiter der WUNSCHKIND Klinik Wien

Über 14 Jahre IVF-Erfahrung, mehr als 10.000 Paaren zum Wunschkind verholfen. Gebürtiger Wiener, Studium in Graz, Wien und Barcelona. Dreifacher Vater. Zuvor ärztlicher Leiter der KinderWunschKlinik Dr. Loimer, Oberarzt am Universitätsklinikum St. Pölten. DocFinder: 4,9/5. IVF-Fonds-Vertragsklinik.

Quellenverzeichnis

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