Ebendorferstraße 6/4, 1010 Wien, Tel.: +43 (0)1 402 53 41

IVF-FONDS - VORAUSSETZUNGEN

MEDIZINISCHE VORAUSSETZUNGEN

  • Es muss eine Sterilität der Frau vorliegen, verursacht durch Endometriose
  • Beeinträchtigungen der Eileiter oder durch ein
  • polyzystisches Ovarsyndrom (PCOS).
  • Und/oder es liegt eine Sterilität beim Mann vor
  • alle anderen Möglichkeiten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind erfolglos geblieben

Die entsprechende Diagnose muss fachärztlich festgestellt werden, bevor die Kinderwunschbehandlungbeginnt.

Wurde auf eigenen Wunsch eine Sterilisation bei einem der Partner durchgeführt, besteht KEIN Recht auf Mitfinanzierung durch den IVF-Fonds. Der Anspruch kann aber geltend gemacht werden, wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen durchgeführt worden ist.

ALTERSGRENZEN

Zu Beginn der Kinderwunschbehandlung darf die Frau, die das Kind auszutragen beabsichtigt, das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Mann bzw. die Partnerin darf das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Wird die Altersgrenze WÄHREND der Behandlung überschritten, übernimmt der IVF-Fonds die Kosten der laufenden Behandlung. Die Unterstützung einer weiteren Behandlung durch den IVF-Fonds ist dann aber nicht mehr möglich.

KRANKENVERSICHERUNG

Beide Partner müssen in Österreich versichert sein.

STAATSBÜRGERSCHAFT

Anspruch auf Kostentragung durch den IVF-Fonds besteht für:

  • Österreichische Staatsbürger
  • Staatsbürger eines EWR-Mitgliedsstaates
  • Personen mit gültigem Daueraufenthalt