Bei einer Eizellenspende verwenden wir die Eizellen einer Spenderin, um einem Kinderwunschpaar den Traum vom Baby zu erfüllen. Dadurch können auch Frauen schwanger werden, die sonst keine Möglichkeit haben, ein Kind zu bekommen.
In Österreich ist die Eizellenspende seit 2015 gesetzlich erlaubt.
Die rechtlichen Vorgaben sind diese:
Die Chancen, durch eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Eizellen schwanger zu werden, sind wesentlich höher als bei einer IVF- oder ICSI-Behandlung mit eigenen Eizellen.
Der Grund ist eine höhere Rate an gesunden Eizellen, da bei Spenden die Spenderin meist weit jünger als die Empfängerin ist. Pro Behandlungszyklus liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie schwanger werden, bei 65 %. Der Erfolg hängt aber nicht nur davon ab, dass die Behandlung selbst komplikationsfrei abläuft. Die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft wird auch von Ihrem Alter, Ihrer hormonellen Situation und Ihrem Lebensstil beeinflusst. Übergewicht, Stress, Nikotin und übermäßiger Alkoholgenuss können Ihre Erfolgsaussichten verringern.
Unser klares Ziel für alle unsere Patientinnen ist, möglichst in nur einem Behandlungszyklus eine Schwangerschaft zu erreichen.
Bei Ihnen wurde eine Unfruchtbarkeit festgestellt. Dennoch möchten Sie nicht auf das Glück einer Familie verzichten?
Wir übernehmen gern Ihre Behandlung mit Eizellenspende. Wenn Sie eine Spenderin aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis haben, bringen Sie sie bitte mit in die Wunschkind-Klinik.
Die Spenderin muss körperlich und geistig gesund sein. Sie muss strenge Kriterien erfüllen und verschiedene Untersuchungen durchführen, damit wir Infektions- und Erbkrankheiten ausschließen können und Sie gesunde, fruchtbare Eizellen erhalten. Wir unterziehen die Spenderin unter anderem Untersuchungen zur Feststellung von Hepatitis, HIV, Syphillis und Chlamydien. Außerdem gehört eine genetische Überprüfung zu den Voruntersuchungen der Spenderin. Vor Beginn der Behandlung führen wir zudemführen wir vor Beginn der Behandlung ein ausführliches, ärztliches Beratungsgespräch mit der Spenderin durch.
Dabei informieren wir Sie nicht nur über den Ablauf, sondern auch über eventuelle Risiken und sämtliche möglichen Konsequenzen, die mit der Eizellenspende einhergehen. Die Spenderin muss sich der Tragweite ihrer Entscheidung im Klaren sein und die Entscheidung freiwillig sowie ohne Gegenleistungsforderungen treffen.
Die Spenderin hat niemals eine Unterhaltspflicht für das mit ihren Eizellen gezeugte Kind. Das Kind ist auch nicht bei ihr erbberechtigt. Die Spende erfolgt immer freiwillig. Die Spenderin darf keine Bezahlung oder sonstige Gegenleistung für die Spende verlangen.
Anonyme Eizellenspenden sind in Österreich verboten. Wenn Sie keine Spenderin haben, steht Ihnen dennoch der Weg offen, über eine Eizellenspende ein Kind zu bekommen. Wir kooperieren mit internationalen Eizellenbanken, die die strengen österreichischen Gesetze einhalten. Die Spenderinnen müssen alle in Österreich vorgeschriebenen Untersuchungen durchlaufen. Auch ihre Identität ist bekannt.
Wir führen bei der Spenderin eine Hormonstimulation durch. Dadurch feifen mehrere Eizellen heran. Zum optimalen Zeitpunkt entnehmen wir der Spenderin die reifen Eibläschen im Rahmen einer Follikelpunktion direkt aus den Eierstöcken. Der Eingriff erfolgt unter Narkose und ist für die Spenderin wenig belastend. Ein Aufenthalt über Nacht in der Klinik ist dafür nicht notwendig. Die Spenderin kann die Klinik nach wenigen Stunden wieder verlassen.
Die Vorbereitung der Eizell-Empfängerin läuft parallel. Auch sie erhält eine Hormonbehandlung, um die Gebärmutter optimal auf die Einnistung der Eizellen vorzubereiten. Beide Behandlungen werden aufeinander abgestimmt. Am Tag der Eizell-Entnahme bitten wir den Mann um frische Samenzellen. Ein diskreter Raum in unserer Klinik steht dafür zur Verfügung.
Wir befruchten die gespendeten Eizellen mit dem Sperma des Mannes. Danach beobachten wir die Entwicklung genau und setzen zum richtigen Zeitpunkt (das sind in der Regel zwei bis fünf Tage nach der Punktion) ein bis zwei Embryonen in die Gebärmutter der Frau ein. Sind weitere Embryonen vorhanden, frieren wir diese im Rahmen einer Kryokonservierung für Sie ein. Sie stehen Ihnen für künftige Behandlungszyklen zur Verfügung.
Nach zwei Wochen können wir mit einem Bluttest feststellen, ob sich bei Ihnen eine Schwangerschaft entwickelt hat. Vier Wochen nach dem Transfer des Embryos in die Gebärmutter überprüfen wir, ob der Embryo lebt.
"Eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Eizellen ist für manche Kinderwunschpaare die einzige Chance auf ein Kind. Wir helfen Ihnen, diese Chance zu nutzen."
Wir alle wünschen uns in erster Linie genetisch eigene Kinder. Manchmal ist das aber nicht möglich. Das österreichische Gesetz erlaubt Eizellspenden dann, wenn eine Unfruchtbarkeit vorliegt. Wenn dennoch ein Kinderwunsch besteht, kann die Eizellenspende helfen, doch noch ein Kind zu bekommen.
Das kann in diesen Situationen der Fall sein:
Wir garantieren Ihnen nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Unsere Arbeit ist nach höchsten ethischen Grundsätzen ausgerichtet und stellt Ihr Wohl als Patientin in den Mittelpunkt. Höchste medizinische Standards und modernste Labortechnik sind für uns dabei genauso selbstverständlich wie die Beachtung der emotionalen Aspekte unserer Behandlungen. Wir wissen, dass der sehnliche Wunsch nach einem Kind auch große emotionale Belastungen mit sich bringen kann. Daher sehen wir unsere Aufgabe nicht nur in der professionellen Abwicklung der Behandlung, sondern zentral auch darin, Sie und Ihren Partner sowie bei der Eizellenspende auch die Spenderin gesamtheitlich zu betreuen.
Während die Spende von Eizellen in Österreich erlaubt ist, ist die Embryonenspende von bereits vorhandenen Embryonen gesetzlich verboten. Eine Kombination von Samen- und Eizellspende ist möglich.
Sie wünschen sich ein Kind?
Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten, schwanger zu werden.
Ja, seit 2015 sind Eizellenspenden erlaubt.
In der Regel ja. Außer, wenn Kinderwunschpaare eine Spenderin haben.
Nein. Das entgeltliche Spenden von Eizellen ist verboten.
Nein, das Kind hat weder Unterhalts- noch Erbrechte bei der Spenderin.
Nein, Embryonenspenden sind gesetzlich verboten.
Ja, Samenspenden können durchgeführt und im Zuge von IVF-Behandlungen genutzt werden. Eine Zustimmung beider Partner ist über einen Notariatsakt nachzuweisen.
Bei einer IVF-Behandlung mit gespendeten Eizellen erfolgt die Hormonstimulation bei der Spenderin, die die Eizellen abgibt. Ansonsten ist der Behandlungsweg derselbe.
Bei der Spenderin wird für rund zwei Wochen eine Hormonstimulation durchgeführt. Die dabei wachsenden Eizellen werden dann zum optimalen Zeitpunkt entnommen und der nach der Befruchtung entstandene Embryo wird tiefgefroren. Eine Eizellenspende dauert also ungefähr drei Wochen.
Mo – Fr: 08:00 - 16:00 Uhr
Und nach telefonischer Vereinbarung!
Tel.: +43 (0)1 402 53 41