Ebendorferstraße 6/4, 1010 Wien, Tel.: +43 (0)1 402 53 41

Ja, seit 2015 sind Eizellenspenden erlaubt.

In der Regel ja. Außer, wenn Kinderwunschpaare eine Spenderin haben.

Nein. Das entgeltliche Spenden von Eizellen ist verboten.

Nein, das Kind hat weder Unterhalts- noch Erbrechte bei der Spenderin.

Nein, Embryonenspenden sind gesetzlich verboten.

Ja, Samenspenden können durchgeführt und im Zuge von IVF-Behandlungen genutzt werden. Eine Zustimmung beider Partner ist über einen Notariatsakt nachzuweisen.

Bei einer IVF-Behandlung mit gespendeten Eizellen erfolgt die Hormonstimulation bei der Spenderin, die die Eizellen abgibt. Ansonsten ist der Behandlungsweg derselbe.

Bei der Spenderin wird für rund zwei Wochen eine Hormonstimulation durchgeführt. Die dabei wachsenden Eizellen werden dann zum optimalen Zeitpunkt entnommen und der nach der Befruchtung entstandene Embryo wird tiefgefroren. Eine Eizellenspende dauert also ungefähr drei Wochen.